Alleinerziehende Mütter und Väter sind hier herzlich willkommen

Obsorge (Sorgerecht in Österreich)

Im wesentlichen bedeutet Obsorge das Recht und die Pflicht der Eltern, ihr minderjähriges Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen und allen anderen Angelegenheiten gegenüber Dritten zu vertreten. Auch wenn sie alleinerziehend sind, sollten sich grundsätzlich beide Elternteile dabei einig sein.

Obsorge bedeutet also, eine wichtige Verpflichtung zu über- nehmen.

Der auch in Österreich statt Obsorge oft  verwendete Begriff Sorgerecht erfasst nur einen Teilaspekt der Obsorge. Sorgerecht bezeichnet in Österreich nur die sich daraus ergebenden Rechte, nicht aber auf die Pflichten beider Elternteile gegenüber dem Kind.

Im österreichischen Kindschaftsrecht wird deshalb ausschließlich der Begriff Obsorge verwendet.
 

Obsorge, wenn beide Elternteilen obsorge- berechtigt sind

Wurde eine Ehe nach dem 30.6.2001 geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt, dann bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht. Die Eltern müssen lediglich eine Vereinbarung darüber vorzulegen, bei welchem Elternteil sich das Kind vorwiegend aufhalten wird.

In diesem Fall kann der nicht betreuende Elternteil sein Kind jederzeit sehen,  beispielsweise vom Kindergarten oder der Schule abholen. Falls der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit dieser Art der häufigen Kontaktnahme nicht einverstanden ist, sollte ein Antrag auf Aufhebung der Obsorge beider Eltern gestellt werden. Empfehlenswert ist jedoch in jedem Fall ein Antrag auf genaue Regelung der Besuchszeiten.
 

Ausübung der alleinigen Obsorge (Sorgerecht) nach Trennung oder Scheidung

Informationen zum alleinigen Sorgerecht in Österreich finden sie hier: alleinige Obsorge
 
Hinweise zum Sorgerecht in Deutschland finden Sie hier: Sorgerecht, Häufige Fragen von Alleinerziehenden zum Sorgerecht
 

 

 
www.allein-erziehend.com